Mensur – das akademische Fechten

Jedes unserer Mitglieder hat mindestens zwei so genannte Partien gefochten, denn zwei Partien sind für alle Mitglieder Pflicht.

Fechten ist aber nur ein kleiner Teil des Verbindungslebens, und bei weitem nicht der wichtigste.

Natürlich ist uns bewusst, dass sich das Fechten im ersten Augenblick sehr befremdlich anhört. Wenn man sich aber mit dem Fechten näher beschäftigt, erkennt man schnell, dass es sich bei weitem schlimmer anhört als es ist.

»Das Fechten stärkt den Zusammenhalt zwischen den Mitgliedern und ist eine der studentischen Traditionen die wir pflegen.«

Das Fechten ist nicht vergleichbar mit dem Sportfechten oder dem Fechten wie man es in Piraten- oder Musketierfilmen sieht. Der Abstand beider Fechter bleibt immer gleich, ca. 1 Meter. Das Fechten ist ein so genanntes Hiebfechten, das heißt, es wird nicht gestoßen. Jede Partie dauert 30 Gänge, wobei ein Gang in 4 Hiebe geteilt ist, nach jedem Gang gibt es keine kurze Pause. Man soll also 4 Mal in jedem Gang einen Hieb ausführen und gleichzeitig geschützt sein.

Das Besondere dabei ist, daß im Training stumpfe Waffen verwendet werden, die zwei Prüfungen die alle Mitglieder abgelegt haben, aber mit scharfen Waffen erfolgen.

Ziel ist es nicht, den Gegenüber zu verletzen. Es ist vergleichbar mit einer Art Mutprobe die beide Fechter überstehen wollen.

Es fechten grundsätzlich zwei gleichstarke Fechter miteinander, das bedeutet, dass beide die gleiche Erfahrung haben sollen, zudem gleich schnell und gleich kräftig sind. Es fechten immer zwei Links- oder zwei Rechtshänder miteinander. Ein Unparteiischer überwacht die Einhaltung der Regeln.

Damit aber nichts Ernstes passieren kann, tragen die Fechter Schutzkleidung und es muß immer mindestens ein approbierter Arzt anwesend sein, falls doch etwas passieren sollte.

Als Schutzkleidung trägt jeder Fechter eine Weste aus Kevlar, ein Kettenhemd, Armschutz und Kettenhandschuh, eine Schutzbrille für Augen, Nase und Ohren, und Halsbandagen.

Im Regelfall heben sich die Hiebe auf, so dass niemandem etwas passiert. Wenn aber grobe Fehler gemacht werden, ist dies nicht mehr der Fall und man kassiert unter Umständen einen Treffer. Ernste Verletzungen sind ausgeschlossen, und keiner von unseren Mitgliedern war und ist wild darauf einen Treffer und damit eine kleine Verletzung zu bekommen. Die allermeisten Partien enden ohne irgendwelche Blessuren.

Das Training minimiert das Risiko so weit wie möglich, aber eine hundertprozentige Garantie kann man nicht geben.

Unsere Mitglieder fechten erst dann, wenn der Fechtchargierte sagt, dass der Kandidat konditionell und technisch bereit ist. Dies ist im Regelfall zu Beginn des zweiten Semesters der Fall, aber wenn jemand länger braucht, ist dies auch nicht schlimm. Die optimale Vorbereitung unserer Mitglieder ist uns weit wichtiger als Zeitpläne.

Natürlich hat jeder vor dieser Prüfung Angst, alles andere wäre auch sehr ungewöhnlich. Man kann diese Mutprobe nicht rational erklären. Ähnlich wie noch kein Boxer, Fallschirmspringer oder Bungeejumper rational nachvollziehbar erklären konnte, weshalb er das macht und sich dem nicht unerheblichen Risiko aussetzt. Und das Risiko ernster Verletzungen, das diese Sportler eingehen ist um ein vielfaches höher als beim Fechten.

Die Entwicklung des studentischen Fechtens

Das Fechten der Studenten ist im ausgehenden Mittelalter entstanden aus der Notwendigkeit, sich auf den langen Wegen zwischen Heimat und Universität vor Übergriffen zu schützen. Neben dem Adel, Würdenträgern und Mitgliedern der Fechtergesellschaften (des Bürgertums und der Handwerkerschaft) stand nur den Studenten das Recht zu, Waffen zu tragen. Zu jener Zeit konnte jeder wehrhafte Mann fechten. Fechtmeister unterrichteten Studenten wie Bürger in der Fechtkunst.

Erst mit der Verbreitung der Feuerwaffen bildeten sich im Bürgerbereich Schützenkompanien anstelle der Fechtergesellschaften; die Bürger überließen gewissermaßen die Ausübung der Fechtkunst den Adeligen, Offizieren, Professoren und Studenten, ohne daß dieses aber als elitäres Vorrecht dieser seitens der Bürger angesehen wurde.

Unter italienischem Einfluß setze sich im 16. Jh. das Stoßfechten durch. Wegen dessen Gefährlichkeit wurde dieses aber am Ende des 18. Jh. vom heute gebräuchlichen Hiebfechten abgelöst. Als Waffe hierfür dienten Korbschläger oder Glockenschläger. Als Duellwaffen waren Säbel und Pistole gebräuchlich.

Bis weit in das 19. Jh. hinein bestand die Kunst des Fechtens darin, Angriffe des Gegners zu parieren oder ihnen auszuweichen. Der Abstand war so groß, daß der Gegner nur mit einem Ausfallschritt getroffen werden konnte; die Mensur war „beweglich“. Mit dem Wiederbeginn des Hiebfechtens wurden leichte Bandagen üblich, die beim schnellen Stoßfechten eher hinderlich waren.
Etwa ab 1850 wandelte sich die Auffassung vom Fechten. Anstelle des „flüssigen Fechtens“ mit Finten und Paraden legte man immer mehr Wert auf das „Stehen“, d. h. Erwarten und Parieren des Hiebes ohne sonstige körperliche Reaktion. Jeder Hieb mußte sofort pariert werden, Zurückgehen war verpönt.

Zugleich wurde der Schutz des Fechters immer weiter verstärkt: Halsbinde, Paukweste, Stulp (Armschutz) und Paukbrille sollten gefährliche Verletzungen ausschließen. So blieb nur mehr der Kopf als Trefferfläche übrig. Der Fechtarm wurde hochgenommen, die Paukanten rückten zusammen, die heutige Fechtweise mit fester, enger Mensur war entstanden.
In den 40er Jahren des 19. Jh. verzweigte sich die Entwicklung des Fechtens in das Duell einerseits und die Mensur andererseits. Die (verbotenen) Duelle wurden zwar für unverzichtbar gehalten, sie folgten aber allgemein akzeptierten Regeln.
Die Mensur dagegen entwickelte sich zum ritterlichen Kampfspiel. Die Schlägerpartie dient seitdem nicht mehr dem Ausgleich von Streitigkeiten. Die Partien werden von den Fechtwarten ausgehandelt („bestimmt“), die dafür sorgen, daß möglichst gleichwertige Fechter (nach Statur, technischem Können und Erfahrung) einander gegenüberstehen.
Bereits zu Anfang des 20. Jh. fanden Duelle nur noch nach Entscheidung durch ein Ehrengericht statt. Nach dem 2. Weltkrieg haben alle waffenstudentischen Verbände das Duell zur Bereinigung von Ehrenstreitigkeiten aufgegeben. Ehrenstreitigkeiten werden seither durch Ehrengerichtsverfahren bereinigt.

Der Sinn des Fechtens heute

Im Zuge einer langandauernden Auseinandersetzung mit der Frage, ob (vor allem) das Duell maßgebend für den Zusammenhalt in den Verbindungen sei, prägte sich der erzieherische Sinn der Schlägermensur: jeder Paukant hat sich verbindlichen Regeln – dem Fechtcomment – zu unterwerfen obwohl ernste Verletzungen faktisch ausgeschlossen sind, ist die Mensur für jeden Fechter eine Ausnahmesituation, die ihn Überwindung kostet indem der einzelne sich dem Fechtcomment unterwirft, beweist er Fairness indem er seine inneren Widerstände überwindet, entwickelt er sich charakterlich weiter er zeigt damit, daß ihm die Gemeinschaft seines Bundes mehr wert ist als abratende Stimmen aus der Umgebung, auch mehr wert ist als seine eigenen Zweifel an Einzelheiten des Korporationslebens.

So zeigt auch er, daß er zu dieser Gemeinschaft gehören will. Dieses Engagement öffnet ihm eigentlich erst den Zugang zur lebenslangen Gemeinschaft in unserer Verbindung.

Das Fechten juristisch betrachtet

Die Strafgesetzbücher Deutschlands und Österreichs hatten das Duell generell verboten. Das Reichsgericht setze 1883 die Schlägermensur zunächst dem Duell gleich. 1933 wurde die Mensur ausdrücklich für straffrei erklärt.

Dies wurde zwar vom Alliierten Kontrollrat wieder aufgehoben, jedoch stellte der Bundesgerichtshof 1953 fest, daß die Bestimmungsmensur nicht den Tatbestand des Zweikampfes mit tödlichen Waffen erfülle; auch einen Verstoß gegen die guten Sitten verneinte der BGH. In den Neufassungen der Strafgesetzbücher sind sämtliche diesbezüglichen Verbote weggefallen.

Eine ähnliche Entwicklung nahm die Beurteilung des Fechtens aus kirchlicher Sicht. Das Duell war schon immer unmoralisch und mit Exkommunikation bedroht. Nachdem das Duell aufgegeben wurde, entfiel auch das Argument, daß die Mensur die Vorbereitung für das Duell wäre. Nach der neuesten Fassung des Codex juris canonici (1983) steht die Mensur auch offiziell nicht mehr unter kirchlicher Strafandrohung.